
Hubig plant, dass Vermieter Interessenten mitteilen müssen, wie viel sie wegen der Möblierung zusätzlich verlangen. Der Möblierungszuschlag muss demnach "angemessen" sein und sich am Anschaffungswert sowie am Abnutzungsgrad der Einrichtung orientieren. Für vollständig möblierte Wohnungen sieht das Justizministerium eine Pauschale von fünf Prozent der Nettokaltmiete vor.
Indexmieten, die sich an der Inflation orientieren, sollen nur noch um höchstens 3,5 Prozent steigen dürfen. Vorübergehende Mietverträge dürfen nach den Vorstellungen der Ministerin nur dann von der Mietpreisbremse ausgenommen werden, wenn sie für maximal sechs Monate abgeschlossen werden. Voraussetzung für eine Befristung soll außerdem ein besonderer Grund auf Seiten des Mieters sein, etwa berufliche Umstände.
Der Entwurf geht zunächst in die Abstimmung. Wann er dem Bundeskabinett vorgelegt wird, ist unklar.
Diese Nachricht wurde am 08.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
