
Hubig sagte im Deutschlandfunk, sie werde in den kommenden Monaten gemeinsam mit den Justizministern der Länder einen entsprechenden Vorschlag ausarbeiten. Dieser solle dann im neuen Jahr dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt werden, so die SPD-Politikerin. Frauen würden inzwischen durch voyeuristische Aufnahmen von Körperteilen erheblich beeinträchtigt. Durch das angekündigte Gesetz solle dies strafrechtlich verfolgt werden können. Zufällige Aufnahmen seien davon aber ausgenommen.
Ein Verbot voyeuristischer Aufnahmen ist bereits heute Thema bei der Herbsttagung der Justizminister der Länder in Leipzig. Die Vertreter aus Nordrhein-Westfalen und Hamburg wollen einen entsprechenden Antrag zur Abstimmung stellen. Ein möglicher Beschluss hat zwar keine unmittelbare Rechtswirkung, gilt aber als wichtiges Signal für künftige Entscheidungen.
Diese Nachricht wurde am 07.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
