Gesetzentwurf
Bundesjustizministerin Hubig will strafrechtlich gegen digitalen Voyeurismus vorgehen

Bundesjustizministerin Hubig hat ein gesetzliches Verbot voyeuristischer Handy-Aufnahmen bis zum Sommer angekündigt. Hubig erklärte vor der Herbsttagung der Justizminister, sie werde in den kommenden Monaten gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der Länder einen entsprechenden Vorschlag ausarbeiten.

    Bundesjustizministerin Stefanie Hubig blickt direkt in die Kamera.
    Die SPD-Politikerin Stefanie Hubig ist seit Mai 2025 Bundesministerin der Justiz. (AFP / ODD ANDERSEN)
    Der Vorschlag solle dann im neuen Jahr dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt werden,sagte die SPD-Politikerin im Deutschlandfunk (Audiolink). Frauen würden inzwischen durch voyeuristische Aufnahmen von Körperteilen erheblich beeinträchtigt. Durch das angekündigte Gesetz solle dies strafrechtlich verfolgt werden können. Zufällige Aufnahmen seien davon aber ausgenommen.

    Thema auf der Herbsttagung

    Ein Verbot voyeuristischer Aufnahmen ist bereits heute Thema bei der Herbsttagung der Justizminister der Länder in Leipzig. Die Vertreter aus Nordrhein-Westfalen und Hamburg wollen einen entsprechenden Antrag zur Abstimmung stellen. Ein möglicher Beschluss hat zwar keine unmittelbare Rechtswirkung, gilt aber als wichtiges Signal für künftige Entscheidungen.

    Zustimmung von Strafverteidigern

    Der Deutsche Strafverteidigerverband begrüßte das Vorhaben der Ministerin. Fachanwalt Straub sagte im Deutschlandfunk (Audiolink), andere Länder wie Belgien oder Frankreich hätten bereits entsprechende Regelungen. Auslöser der Debatte ist ein Fall aus Köln, bei dem ein Mann das Gesäß einer Joggerin im Park filmte. Straub forderte den Gesetzgeber auf, eine klare und objektive Regelung zur Strafverfolgung zu schaffen.
    Diese Nachricht wurde am 07.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.