Das Kabinett beschloss einen Entwurf des Justizministeriums, wonach Eheschließungen zwar weiter nicht in Deutschland anerkannt werden, wenn mindestens eine der beteiligten Personen das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Er enthalte aber neue Regelungen zum Schutz der Betroffenen. Damit werde den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Umgang mit im Ausland geschlossenen Ehen von Minderjährigen Rechnung getragen.
So soll es nun in bestimmten Fällen Unterhaltsansprüche des minderjährigen Ehepartners gegen den älteren gegeben. Zudem wird es Paaren ermöglicht, ihre Ehe auf Wunsch auch nach deutschem Recht wirksam weiterzuführen, sobald beide volljährig sind.
Das Kabinett bestätigte zudem die Nominierung der Bonner Juristin und Digitalexpertin Specht-Riemenschneider als neue Bundesdatenschutzbeauftragte.
Diese Nachricht wurde am 08.05.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.