Donnerstag, 09. Mai 2024

Mindeststrafen sinken
Bundesregierung leitet bei Kampf gegen Kinderpornografie Reform der Reform ein

Das Bundeskabinett hat sich darauf verständigt, die 2021 in Kraft getretene Strafverschärfung für Besitz und Verbreitung kinderpornographischen Materials teilweise rückgängig zu machen. Die Mindeststrafen sollen wieder auf unter ein Jahr Haft gesenkt werden.

07.02.2024
    Eine Ermittlerin sitzt vor Monitoren mit unkenntlich gemachten Fotografien, die teilweise sexuellen Missbrauch zeigen, am Hinweistelefon im Landeskriminalamt.
    Die bisherige Gesetzesregelung hat in der Praxis für viel Kritik gesorgt. (dpa / picture alliance / Rolf Vennenbernd)
    Ermittlungsbehörden und Gerichte hätten so die Möglichkeit, Verfahren einfach einzustellen. Hintergrund ist, dass die von der Vorgängerregierung festgelegten Regeln auch Handlungen erfassen können, bei denen offenkundig keine kriminelle Absicht vorliegt. Das kann etwa der Fall sein, wenn jemand kinderpornografische Darstellungen weitergeben will, um deren Verbreitung zu beenden, zu verhindern oder aufzuklären. Derzeit machen sich zum Beispiel Eltern oder Lehrer strafbar, wenn sie entdecktes Material etwa an Schulleitungen weiterleiten, um darüber zu informieren.

    Kabinett beschließt auch internationale Digitalstrategie

    Zudem beschloss das Kabinett eine Strategie für die internationale Digitalpolitik. Der Plan sieht vor, sich in internationalen Fachgremien auf Standards zu verständigen. SPD, Grüne und FDP wollen sich unter anderem dafür einsetzen, dass im Internet die Menschenrechte gewahrt werden. Weiteres Ziel ist es, den Zugang zu einem freien Internet ohne Zensur zu gewährleisten.
    Digitalminister Wissing sagte, das freie Internet sei in Gefahr. Immer öfter kappten autoritäre Staaten den Zugang zum Netz, um unliebsame Meinungen zu zensieren und Bürger von Informationen abzuschneiden. Netzsperren seien Angriffe auf die Menschenrechte, bei denen man nicht tatenlos zusehen werde.

    Neue Regeln für Einschätzung der Zahlungsfähigkeit von Verbrauchern

    Desweiteren billigte das Bundeskabinett Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz, mit denen die Rechte von Verbrauchern gegenüber Wirtschaftsauskunfteien gestärkt werden. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Dieser hatte festgestellt, dass die Prüfung der Bonität nur innerhalb enger Grenzen erlaubt ist. Zu den Daten, die laut dem Gesetzentwurf künftig nicht genutzt werden dürfen, gehören unter anderem die Wohnadresse, der Name oder personenbezogene Daten aus der Nutzung sozialer Netzwerke. Informationen über Zahlungseingänge und -ausgänge auf und von Bankkonten sind demnach ebenso tabu. 
    Zudem müssen Auskunfteien wie die Schufa Verbrauchern mitteilen, welche Daten und Kategorien von Daten sich auf den Bonitäts-Wert ausgewirkt haben. Verbraucherschutzministerin Lemke sagte, damit schiebe man einer möglichen Diskriminierung einen Riegel vor.
    Diese Nachricht wurde am 07.02.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.