
Demnach wären Firmen, die öffentliche Aufträge des Bundes von 50.000 Euro oder mehr erhalten, zur Einhaltung von Tarifbedingungen für ihre Beschäftigten verpflichtet. Der Normenkontrollrat hatte zuletzt kritisiert, das Vorhaben verursache überflüssige Bürokratie. Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe forderte Nachbesserungen - unter anderem aus Sorge vor ungleichen Ausgangsbedingungen für tarifgebundene und nicht-tarifgebundenen Unternehmen. Ähnliche Äußerungen kamen von anderen Wirtschaftsverbänden. Gewerkschaften unterstützen indes ein Tariftreuegesetz.
Diese Nachricht wurde am 06.08.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.