
Das Kartellamt teilte mit, eine Untersagung der Regel würde dazu führen, dass die derzeit bestehenden Beteiligungsmöglichkeiten breiter Bevölkerungsschichten in den Vereinen ausgeschaltet würden.
Zudem würden im Fall einer Abschaffung die Klubs der Bundesliga und der 2. Bundesliga vollständig für Investoren geöffnet. Hierfür sehe das Bundeskartellamt kein öffentliches Interesse.
Ausnahmen von der 50+1-Regel gibt es aktuell für Bayer Leverkusen und den VfL Wolfsburg, deren Eigentümer und Finanziers die Firmen Bayer und Volkswagen sind. Das Kartellamt rät der Deutschen Fußball Liga, strengere Auflagen für die Werksklubs zu verhängen.
Diese Nachricht wurde am 12.08.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
