Fußball
Bundeskartellamt hat keine Bedenken gegen 50+1-Regel in der Bundesliga

Das Bundeskartellamt hat keine grundsätzlichen Bedenken gegen die 50+1-Regel im deutschen Fußball. Die Regel besagt im Kern, dass Investoren keine Stimmenmehrheit an den Kapitalgesellschaften von Vereinen übernehmen dürfen.

    Eine TV-Kamera mit dem Bundesliga-Logo steht hinter dem Tor in einem Stadion.
    Kartellamt: Grundsätzlich keine Bedenken gegen 50+1-Regel (Soeren Stache/dpa)
    Das Kartellamt teilte mit, eine Untersagung der Regel würde dazu führen, dass die derzeit bestehenden Beteiligungsmöglichkeiten breiter Bevölkerungsschichten in den Vereinen ausgeschaltet würden.
    Zudem würden im Fall einer Abschaffung die Klubs der Bundesliga und der 2. Bundesliga vollständig für Investoren geöffnet. Hierfür sehe das Bundeskartellamt kein öffentliches Interesse.
    Ausnahmen von der 50+1-Regel gibt es aktuell für Bayer Leverkusen und den VfL Wolfsburg, deren Eigentümer und Finanziers die Firmen Bayer und Volkswagen sind. Das Kartellamt rät der Deutschen Fußball Liga, strengere Auflagen für die Werksklubs zu verhängen.
    Diese Nachricht wurde am 13.08.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.