
Die bestehenden Regelungen müssten so verändert werden, dass eine Pflicht zur Arbeitsaufnahme gilt, sobald arbeitsfähige Geflüchtete aus der Erstaufnahmeeinrichtung den Kommunen zugewiesen werden, heißt es demnach in dem Papier. Für Kommunen solle in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit der "Heranziehung für gemeinnützige Arbeiten" geschaffen werden.
Zudem fordern die Länder dem Bericht zufolge bessere Möglichkeiten zur Umstellung der Leistungen für Asylsuchende auf Sachleistungen und bargeldlose Zuwendungen. Dies könne einen Beitrag zur "Reduzierung von Fehlanreizen für irreguläre Migration" leisten.
Diese Nachricht wurde am 11.10.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
