
Der Bundesrat billigte ein Gesetz, das den Aufbau eines Fonds für die Abfallbeseitigung in Parks und auf Straßen vorsieht. Dafür müssen die Hersteller eine jährliche Sonderabgabe entrichten. Verwaltet wird der Fonds vom Umweltbundesamt. Das Gesetz geht auf eine EU-Richtlinie zurück.
Zu den Produkten aus Einwegplastik zählen unter anderem bestimmte Getränkebecher, Plastiktüten und Essensverpackungen, aber auch Tabakfilter und Luftballons. Ab 2026 müssen zudem Hersteller von Feuerwerkskörpern in den Fonds einzahlen.
Diese Nachricht wurde am 31.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.