Die Länderkammer stimmte für eine entsprechende Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht. Mit der Bezahlkarte können Asylbewerber Waren und Dienstleistungen des täglichen Lebens wie zum Beispiel Lebensmittel bezahlen. Die Möglichkeit, Bargeld abzuheben, wird aber eingeschränkt; Überweisungen ins Ausland sollen ebenfalls nicht mehr möglich sein. Auf die Regelung hatten vor allem die Bundesländer gedrängt.
Scharfe Kritik kommt von Sozialverbänden. Diese befürchten eine Gängelung und Diskriminierung Geflüchteter.
Diese Nachricht wurde am 26.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.