Widerspruchslösung
Bundesrat startet neuen Anlauf zur Reform der Organspende

Der Bundesrat hat abermals einen Anlauf zur Reform der Organspende in Deutschland unternommen.

    Eine Person füllt einen Organspendeausweis aus.
    Weil es zu wenige Spenderorgane gibt, werden immer wieder Forderungen nach einer Umstellung auf eine Widerspruchslösung laut. (picture alliance / Chromorange / Michael Bihlmayer)
    Die Länderkammer unterstützte einen Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchslösung. Damit würde künftig jeder Mensch als Organspender gelten, sofern er nicht zu Lebzeiten widersprochen hat. Derzeit kann eine Organspende nur erfolgen, wenn jemand dies vor dem Tod ausdrücklich erlaubt hat - etwa über einen Eintrag in den Organspendeausweis. Möglich ist die Organspende auch, wenn die Angehörigen zustimmen.
    Weil es zu wenige Spenderorgane gibt, werden immer wieder Forderungen nach einer Umstellung auf eine Widerspruchslösung laut. Wegen der vorgezogenen Bundestagswahl war der vorangegangene Versuch gescheitert.
    Diese Nachricht wurde am 26.09.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.