
Die Länderkammer unterstützte mehrheitlich einen Antrag Nordrhein-Westfalens und Niedersachsens zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes. Bei einem Verstoß soll es Bußgelder von 500 bis 3.000 Euro geben. Wegen der vorgezogenen Bundestagswahl war der vorangegangene Versuch gescheitert.
Ferner wollen die Länder dem Schutz vor Diskriminierung wegen sexueller Identität Verfassungsrang geben. Eine Gesetzesinitiative soll in den Bundestag eingebracht werden. Konkret geht es darum, Artikel 3 des Grundgesetzes um den Zusatz "sexuelle Identität" zu erweitern. Bislang werden dort Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft, Glaube sowie religiöse und politische Anschauungen genannt.
Diese Nachricht wurde am 26.09.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.