
Das Bundeskabinett einigte sich darauf, die Ausnahmeregelung im Jugendschutzgesetz zu streichen. Als Nächstes berät der Bundestag darüber.
Grundsätzlich gilt bereits eine Altersgrenze von 16 Jahren für den öffentlichen Konsum und Verkauf von Bier, Wein, Sekt oder daraus hergestellten Mischgetränken. Andere alkoholische Getränke wie etwa Schnaps dürfen derzeit und künftig ohnehin nur an Erwachsene abgegeben oder von ihnen konsumiert werden.
Diese Nachricht wurde am 12.08.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
