EU-Asylrechtsreform
Bundesregierung zufrieden über Einstufung der EU-Kommission

Die Bundesregierung hat sich zufrieden geäußert, dass sie im kommenden Jahr voraussichtlich keine irregulären Migranten von anderen EU-Staaten aufnehmen muss.

    Eine syrische Flüchtlingsfamilie an der geschlossenen Balkanroute im Jahr 2017 steht vor einem geschlossenen Zaun mit Stacheldraht an der Grenze von Ungarn.
    In der EU soll bald ein neues Asylrecht gelten - viele Details dazu sind aber noch offen. (picture alliance / ZUMA / Krystian Maj)
    Eine Sprecherin von Innenminister Dobrindt erklärte, von der EU-Kommission werde die Situation so eingeschätzt, dass Deutschland unter der Gefahr eines Migrationsdrucks stehe. In diesem Fall soll der Solidaritätsmechanismus des neuen EU-Asylrechts greifen. Im Grundsatz geht es darum, dass Länder, die schon besonders hohe Lasten bewältigen, in Zukunft auf die Solidarität anderer EU-Staaten bauen können. Die Bundesregierung könnte einen entsprechenden Antrag stellen, um im kommenden Jahr keine irregulären Migranten mehr aufnehmen zu müssen. Innenminister Dobrindt sagte, der Solidaritätsmechanismus sei ein wichtiger Teil der Asylrechtsreform; man brauche in Europa eine faire Lastenverteilung. Viele Details der Reform sind allerdings noch offen; in Kraft soll das neue Asylrecht im Juni des kommenden Jahres treten.
    Diese Nachricht wurde am 12.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.