
Im konkreten Fall hatte ein 81-Jähriger bei der Krankenkasse "BKK Essanelle" eine mobile elektrische Treppensteighilfe beantragt. Der Diabetiker ist beinamputiert und nahezu erblindet. Er argumentierte, nur mit der Steighilfe und einer Pflegeperson könne er seine in der ersten Etage gelegene Mietwohnung verlassen - beispielsweise um zur regelmäßigen Dialyse zu fahren.
In dem Wohnhaus gebe es weder Aufzug noch ein Treppenlift. Er benötige ansonsten zwei Pflegepersonen, um die Treppe herunterzukommen, betonte der Kläger. Ohne die Treppensteighilfe sei er faktisch an seine Wohnung gefesselt. Der Mann erhielt Pflegeleistungen nach der Pflegestufe III.
Kostenpunkt: 5.000 bis 6.500 Euro
Die Krankenkasse hatte die Hilfe aber nicht bewilligt, weil es eine besondere Wohnsituation sei und die Pflegekasse zuständig sei. Bereits die Vorinstanzen hatten dem Mann Recht gegeben. Eine mobile Treppensteighilfe wird hinter dem Rollstuhl befestigt und unterstützt mit großen Rädern den Treppenauf- und abstieg. Sie kostet zwischen 5.000 Euro bis 6.500 Euro.
Die Krankenkasse lehnte den Antrag ab, stellte aber bis zur Klärung des Rechtsstreits vorläufig eine Treppensteighilfe zur Verfügung. Das BSG habe bereits im Oktober 2010 entschieden, dass ein Behinderter allein wegen der Besonderheiten seiner Wohnsituation von der Krankenkasse solch ein Hilfsmittel nicht verlangen können, so die BKK Essanelle.
Das BSG stellte nun klar (Az.: B 3 KR 1/14 R), dass das Gesetz 2012 geändert wurde. Danach haben Pflegebedürftige Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln durch die Pflegekasse, wenn diese die Pflege erleichtern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen.
Pflege- oder Krankenkasse?
Voraussetzung hierfür sei, dass die Krankenkasse nicht zur Finanzierung des Hilfsmittels verpflichtet ist. Im vorliegenden Fall sei ausnahmsweise nicht die Pflegekasse, sondern die Krankenkasse zur Leistung verpflichtet, da diese den Antrag des Klägers bearbeitet und nicht an die Pflegekasse weitergeleitet hat.
Der Anwalt des Mannes, Arno Hanten, freute sich über das Urteil. "Der Versicherte soll sich um das hinter den Kulissen nicht kümmern müssen", sagte er.
(fwa/jcs)