
Vor zwei Wochen hatte der parlamentarische Wahlprüfungsausschuss den Einspruch des BSW als unbegründet zurückgewiesen. Das Gremium entschied, es habe kein mandatsrelevanter Verstoß gegen Wahlrechtsvorschriften und damit kein Wahlfehler festgestellt werden werden können. Es gilt als wahrscheinlich, dass der Bundestag dieser Feststellung folgt und eine Neuauszählung ablehnt. Für diesen Fall hat das BSW bereits den Gang vor das Bundesverfassungsgericht angekündigt.
Bei der Wahl Ende Februar hatte die BSW mit 4,98 Prozent der Zweitstimmen den Einzug in den Bundestag nur knapp verpasst. Weil nach offizieller Zählung lediglich rund 9.500 Stimmen fehlten, forderte die Partei eine flächendeckende Überprüfung.
Diese Nachricht wurde am 18.12.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
