
Im Anschluss wurden Büroräume des Beschuldigten im Deutschen Bundestag in Berlin sowie Wohn- und Geschäftsräume in Dresden und - mit Unterstützung von Eurojust und der belgischen Justiz - in Brüssel durchsucht, wie die Generalstaatsanwaltschaft Dresden mitteilte. Die Durchsuchungen waren vom Oberlandesgericht Dresden angeordnet worden. Nach Angaben aus Fraktionskreisen war Krah zum Zeitpunkt der Durchsuchung seines Büros selbst nicht im Bundestag. Ein anderer AfD-Abgeordneter sei jedoch anwesend gewesen.
Ermittlungen in Dresden
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hatte im Mai ein Ermittlungsverfahren wegen Bestechlichkeit und Geldwäsche im Zusammenhang mit chinesischen Zahlungen gegen den AfD-Politiker Krah eröffnet. Die Tatvorwürfe beziehen sich den Angaben zufolge auf seine frühere Mandatstätigkeit als Europaabgeordneter. Die Behörde will nun ermitteln, ob "genügender Anlass zur Erhebung einer Anklage besteht oder das Verfahren einzustellen ist." Krah hatte die Vorwürfe zurückgewiesen.
Reaktionen der AfD-Spitze
Die Co-Vorsitzenden der AfD-Bundestagsfraktion, Weidel und Chrupalla, schrieben in einer gemeinsamen Mitteilung: "Die Aufhebung der Immunität und insbesondere die Durchsuchung der Büro- und Privaträume von Herrn Krah sind ein schwerwiegender Vorgang." Die AfD-Fraktion erwarte daher "einen raschen Abschluss der Ermittlungen sowie die Veröffentlichung der Ergebnisse".
Mitarbeiter Krahs wegen Spionagevorwürfen für China vor Gericht
Derzeit steht ein ehemaliger und langjähriger Mitarbeiter Krahs wegen des Vorwurfs der Agententätigkeit für einen chinesischen Geheimdienst in Dresden vor Gericht. Dem Angeklagten wirft der Generalbundesanwalt vor, als Assistent in Krahs damaligem Abgeordnetenbüro im Europäischen Parlament von 2019 bis 2024 Informationen gesammelt und teilweise vertrauliche Dokumente an chinesische Stellen weitergereicht zu haben.
Krah hatte in der Vorwoche als Zeuge in dem Prozess angegeben, nichts von der Agententätigkeit oder der Mitgliedschaft seines ehemaligen Mitarbeiters in Chinas Kommunistischen Partei gewusst zu haben. Bei einer Frage zu möglichen Zahlungen des Angeklagten an ihn machte Krah, der früher als Rechtsanwalt gearbeitet hatte, Gebrauch von seinem diesbezüglichen Zeugnisverweigerungsrecht.
Die Angelegenheit dürfte auch bei der nächsten Telefonkonferenz des Bundesvorstands der AfD erörtert werden, hieß es aus Parteikreisen. Innerhalb der AfD hatte es teils Vorbehalte gegen Krah und seine Kandidatur für den Bundestag gegeben. Er gewann im Wahlkreis Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II ein Direktmandat.
Diese Nachricht wurde am 11.09.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.