Grundgesetzänderung
Bundestag soll am 17. März über geplantes Finanzpaket abstimmen

Der Bundestag soll in der kommenden Woche über das von Union und SPD angestrebte Investitionspaket für Verteidigung und Infrastruktur beraten.

    Das Bild zeigt einen weitwinkligen Blick in den Plenarsaal des Bundestags. Im Fokus steht der große Bundesadler. Darunter sind (klein) viele Abgeordnete zu sehen.
    Anders als geplant soll der alte Bundestag nun noch zweimal zusammenkommen, um das Grundgesetz ändern. (picture alliance / dpa / Hannes P Albert)
    Wie aus der SPD-Fraktion verlautete, ist die erste Befassung für den 13. März vorgesehen. Am 17. März soll abgestimmt werden. Der Bundesrat könnte dann noch zustimmen, bevor der neu gewählte Bundestag zusammenkommt.
    Union und SPD hatten sich gestern darauf verständigt, die Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben zu lockern und ein kreditfinanziertes Sondervermögen von 500 Milliarden Euro für die Infrastruktur bereitzustellen. Um eine Änderung der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse durchzusetzen, müsste der Bundestag dies mit Zweidrittelmehrheit beschließen. Rein rechnerisch wäre das jetzt mit den Grünen oder der FDP möglich - in der künftigen Zusammensetzung des Parlaments aber nicht mehr.
    Diese Nachricht wurde am 05.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.