
Der Bundesrat hatte den ursprünglichen Entwurf abgelehnt und in den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat überwiesen. Die dort erzielte Einigung stand nun zur Abstimmung. Hauptunterschied ist, dass die Krankenhäuser weniger von Einsparungen betroffen sind als ursprünglich vorgesehen. Auch der Bundesrat soll den Kompromiss noch heute billigen.
Teil des verabschiedeten Gesetzes sind auch Reformen in der Pflege. Hier ist unter anderem vorgesehen, dass Pflegekräfte mehr medizinische Befugnisse erhalten, die bisher Ärzten vorbehalten sind.
Diese Nachricht wurde am 19.12.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
