
Grund für die Maßnahme waren Kontakte des Mitarbeiters zu russischen Stellen. Das Berliner Verwaltungsgericht entschied nun in einem Eilverfahren, dass in dem Fall begründete Zweifel an der Zuverlässigkeit des Antragsstellers vorgelegen hätten. Der Bundestag habe der Hausordnung entsprechend gehandelt.
                Laut der Begründung des Gerichts pflegte der AfD-Mitarbeiter enge Kontakte zu einem russischen Staatsangehörigen, der aktiv mit russischen Geheimdienstlern zusammengarbeitete. Diese wiederum hätten beabsichtigt, sich Zugang zum Deutschen Bundestag und zur Politik zu verschaffen.
                Der Mitarbeiter kann gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einreichen. Insgesamt hatte der Bundestag im September drei Mitarbeitern von AfD-Abgeordneten Hausausweise verweigert.
                Diese Nachricht wurde am 31.10.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
              