Verfassungsgericht
AfD hat keinen Anspruch auf Ausschuss-Vorsitz

Kann die AfD verlangen, dass Abgeordnete ihrer Partei einen Bundestagsausschuss führen? Nein, urteilt das Bundesverfassungsgericht. Auch die Abwahl von Stephan Brandner als Vorsitzender des Rechtsausschusses war rechtens.

Geuther, Gudula |
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts.
Abgeordnete und Fraktionen hätten keine "spezifischen Statusrechte" auf die Ausschussvorsitze, urteilte das Bundesverfassungsgericht. (picture alliance / dpa / Uwe Anspach)