
In dem Beschluss wird auf das religiöse Selbstbestimmungsrecht der Arbeitgeber verweisen. Das sei auch mit der Rechtslage auf EU-Ebene gedeckt, hieß es. Konkret ging es um ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2018. Die Diakonie war damals zur Zahlung einer Entschädigung verurteilt worden, weil sie eine konfessionslose Bewerberin nicht zum Bewerbungsgespräch eingeladen hatte. Das Verfassungsgericht hob das Urteil auf und verwies die Sache zurück.
Referentenstelle für Bericht über Umsetzung von Antirassismus-Konvention
Die aus der Kirche ausgetretene Frau hatte sich 2012 um eine Referentenstelle beim Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung beworben - ohne Erfolg. Bei dem befristeten Job ging es um die Mitarbeit an einem Bericht von Nichtregierungsorganisationen zur deutschen Umsetzung der UN-Antirassismus-Konvention.
Durch die Verfassungsbeschwerde wollten die Diakonie und die evangelische Kirche erreichen, dass die Konturen der Religionsfreiheit des Grundgesetzes vom Bundesverfassungsgericht klar gezeichnet würden. Die generelle Voraussetzung einer evangelischen Kirchenmitgliedschaft sei allerdings Anfang 2024 aus der entsprechenden Richtlinie der Kirche gestrichen worden.
(Aktenzeichen: 2 BvR 934/19)
Diese Nachricht wurde am 23.10.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.