
Die Richter in Karlsruhe entschieden, dass freigesprochene Verdächtige nicht allein wegen neuer Beweise noch einmal für dieselbe Tat angeklagt werden können. Die Ende 2021 in Kraft getretene Reform der Strafprozessordnung sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Einzelne müssten darauf vertrauen dürfen, dass sie nach einem Freispruch nicht noch einmal belangt würden.
Verfassungsbeschwerde eingelegt hatte ein Freigesprochener in einem Mordfall von 1981, bei dem eine 17-Jährige vergewaltigt und getötet worden war. Der Mann wurde aus Mangel an Beweisen rechtskräftig freigesprochen. Nach einem neuen DNA-Gutachten und der Gesetzesänderung wurde das Verfahren gegen ihn im vergangenen Jahr wieder aufgenommen.
Diese Nachricht wurde am 31.10.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.