
Hintergrund ist eine Änderung der Strafprozessordnung. Sie ermöglicht es, dass abgeschlossene Verfahren in schweren Fällen wie Mord noch einmal aufgerollt werden können, wenn es neue Tatsachen oder Beweismittel gibt.
Anlass für die Prüfung am Bundesverfassungsgericht ist ein Mordfall aus den 1980er Jahren. Ein Tatverdächtiger war 1983 freigesprochen worden, nachdem ihm der Mord an einer Jugendlichen nicht nachgewiesen werden konnte. Nach einer neuen DNA-Untersuchung soll ihm nun erneut der Prozess gemacht werden. Dagegen legte der Mann Verfassungsbeschwerde ein.
Diese Nachricht wurde am 31.10.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.