Terrorabwehr
Bundesverfassungsgericht urteilt zu BKA-Gesetz, Gesellschaft für Freiheitsrechte: "Bisherige Regelungen allzu schwammig"

Das Bundesverfassungsgericht will am Vormittag sein Urteil zu einer Verfassungsbeschwerde gegen das Bundeskriminalamt-Gesetz verkünden.

    Die Barette der Verfassungsrichter liegen aufgereiht auf dem Tisch in einem Verhandlungssaal des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe.
    Im Fokus der Beschwerde stehen Befugnisse im Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität, die der Gesetzgeber dem Bundeskriminalamt etwa zum Erheben von Daten einräumt. (picture-alliance / dpa / Uli Deck)
    Es geht unter anderem um eine Vorschrift, nach der zur Terror-Abwehr Kontaktpersonen von Verdächtigen überwacht werden können. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hatte sich wegen Regelungen des Gesetzes an die Karlsruher Richterinnen und Richter gewandt. Deren Vorstandsmitglied, Buermeyer, bezeichnete die Regeln im BKA-Gesetz als "allzu schwammig". Er sagte im Deutschlandfunk, das große Risiko sei, dass falsche oder irrelevante Informationen gespeichert würden. Das sei für die Menschen unangenehm, aber auch von Nachteil für den Staat. Es bestehe die Gefahr, dass bei einer exzessiven Speicherung von Daten Polizei und Geheimdienste die Nadel im Heuhaufen nicht mehr fänden.
    Die Kläger fordern konkrete verfassungsrechtliche Maßstäbe für das Sammeln und Speichern von Daten. Bereits 2016 hatte das Bundesverfassungsgericht die Befugnisse der Sicherheitsbehörden teils für verfassungswidrig erklärt. Das BKA-Gesetz musste daraufhin nachgebessert werden.
    (Az. 1 BvR 1160/19)
    Diese Nachricht wurde am 01.10.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.