
Ein 44-Jähriger will mit seiner Verfassungsbeschwerde erreichen, dass er als rechtlicher Vater seines leiblichen Sohnes anerkannt wird. Das Kind hat aber bereits einen anderen rechtlichen Vater: Der neue Partner der Mutter hatte die Vaterschaft mit Zustimmung der Frau anerkannt.
Als zentral in dem Fall gilt die sozial-familiäre Beziehung des Kindes zum rechtlichen Vater. Der biologische Vater kann die gesetzliche Vaterschaft des anderes Mannes bislang nicht anfechten, wenn diese Beziehung zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung am Familiengericht bestanden hat. Das gilt auch dann, wenn der biologische Vater selbst eine solche Beziehung zum Kind hat. Der Kläger sieht durch die Regelung seine Grundrechte und die des Kindes verletzt. Vor dem Oberlandesgericht war der Mann gescheitert.
Diese Nachricht wurde am 26.09.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.