
Hintergrund ist eine 2021 in Kraft getretene Änderung der Strafprozessordnung, die die damalige Große Koalition beschlossen hatte. Bis dahin galt als eherner Grundsatz, dass niemand wegen derselben Straftat zweimal verfolgt werden kann. Seit dem ist die Wiederaufnahme nach einem rechtskräftigen Freispruch auch bei besonders schweren Straftaten zulässig, wenn neue Beweismittel eine Verurteilung wahrscheinlich machen.
Konkret geht es um einen mehr als 40 Jahre zurückliegenden Fall. Der Angeklagte wurde zunächst vom Vorwurf der Vergewaltigung und des Mordes an einer 17-jährigen Schülerin freigesprochen. Später konnte ihm eine DNA-Spur mit hoher Wahrscheinlichkeit zugeordnet werden.
Diese Nachricht wurde am 24.05.2023 im Programm Deutschlandfunk Kultur gesendet.