Freitag, 03. Mai 2024

Karlsruhe
Bundesverfassungsgericht verhandelt Wahlrechtsreform der Ampelkoalition

Vor dem Bundesverfassungsgericht hat die mündliche Verhandlung über die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition begonnen.

23.04.2024
    Blick in den leeren Plenarsaal des Deutschen Bundestags.
    Durch eine Gesetzesänderung soll erreicht werden, dass der Bundestag von 734 auf 630 Sitze schrumpft. (Archivbild) (picture alliance / dpa / Michael Kappeler)
    Ziel der Gesetzesänderung ist es, den Bundestag auf 630 Sitze zu verkleinern. Derzeit sind es 734. Erreicht werden soll dies durch den Verzicht auf Überhang- und Ausgleichsmandate. Gegen die Reform haben unter anderem Politiker von CDU, CSU und der Linken geklagt.
    Vertreter der Ampelkoalition zeigten sich zuversichtlich, dass die Reform vor Gericht Bestand haben werde. Der FDP-Politiker Kuhle sagte, die Menschen in Deutschland hätten kein Verständnis dafür, dass der Bundestag immer größer werde. Der SPD-Abgeordnete Hartmann meinte, mit der Reform wolle man das Vertrauen der Wähler in ein faires und gerechtes Wahlsystem stärken.
    Mit einem Urteil wird in einigen Monaten gerechnet.
    Diese Nachricht wurde am 23.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.