Samstag, 04. Mai 2024

Karlsruhe
Bundesverfassungsgericht verhandelt Wahlrechtsreform der Ampelkoalition

Vor dem Bundesverfassungsgericht hat die mündliche Verhandlung über die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition begonnen.

23.04.2024
    Blick in den leeren Plenarsaal des Deutschen Bundestags.
    Durch eine Gesetzesänderung soll erreicht werden, dass der Bundestag von 734 auf 630 Sitze schrumpft. (Archivbild) (picture alliance / dpa / Michael Kappeler)
    Ziel der Gesetzesänderung ist es, den Bundestag auf 630 Sitze zu verkleinern. Derzeit sind es 734. Erreicht werden soll dies durch den Verzicht auf Überhang- und Ausgleichsmandate. Gegen die Reform haben unter anderem Politiker von CDU, CSU und der Linken geklagt.
    Vertreter der Ampelkoalition zeigten sich zuversichtlich, dass die Reform vor Gericht Bestand haben werde. Unionsfraktionschef Merz betonte dagegen, das neue Wahlrecht verletze die Chancengleichheit der Parteien. So könne es etwa dazu kommen, dass die CSU in Bayern alle Direktmandate gewinne, aber im Bundestag kein Amt antreten könne, wenn sie bundesweit nicht über die Fünf-Prozent-Hürde käme. Das sei verfassungswidrig und rechtsmissbräuchlich von der Koalition.
    Mit einem Urteil wird in einigen Monaten gerechnet.
    Diese Nachricht wurde am 23.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.