Ziel der Gesetzesänderung ist es, den Bundestag auf 630 Sitze zu verkleinern. Derzeit sind es 734. Erreicht werden soll dies durch den Verzicht auf Überhang- und Ausgleichsmandate. Gegen die Reform haben unter anderem Politiker von CDU, CSU und der Linken geklagt.
Vertreter der Ampelkoalition zeigten sich zuversichtlich, dass die Reform vor Gericht Bestand haben werde. Unionsfraktionschef Merz betonte dagegen, das neue Wahlrecht verletze die Chancengleichheit der Parteien. So könne es etwa dazu kommen, dass die CSU in Bayern alle Direktmandate gewinne, aber im Bundestag kein Amt antreten könne, wenn sie bundesweit nicht über die Fünf-Prozent-Hürde käme. Das sei verfassungswidrig und rechtsmissbräuchlich von der Koalition.
Mit einem Urteil wird in einigen Monaten gerechnet.
Diese Nachricht wurde am 23.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.