Sonntag, 05. Mai 2024

Klimaschutzgesetz
Bundesverfassungsgericht weist Eilantrag zurück

Das Klimaschutzgesetz kann wie geplant morgen vom Bundestag verabschiedet werden.

25.04.2024
    Außenaufnahme des Bundesverfassungsgerichts.
    Das Bundesverfassungsgericht prüft Klagen der AfD (picture alliance / dpa / Uli Deck)
    Das Bundesverfassungsgericht wies den Eilantrag des CDU-Abgeordneten Heilmann ab, der die Abstimmung im Parlament verhindern wollte. Er hatte argumentiert, der Bundestag habe zu wenig Zeit gehabt, sich über die Gesetzesänderung zu informieren. Damit sah er seine Mitwirkungsrechte als Abgeordneter verletzt.
    Das Bundeskabinett hatte die Novelle des Klimaschutzgesetzes bereits im Juni vergangenen Jahres gebilligt. Es steckte aber in den Beratungen des Bundestages fest, weil es die Abschaffung der Verantwortung einzelner Ministerien für die Nichterfüllung der Klimavorgaben vorsieht. Die Grünen drangen auf Nachverhandlungen, die FDP bestand darauf, dass künftig die Bundesregierung insgesamt für die Erreichung der Klimaziele sorgen müsse. Anfang vergangener Woche verkündeten die Ampel-Fraktionen dann eine Einigung.
    Diese Nachricht wurde am 25.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.