Sonntag, 05. Mai 2024

Klimaschutzgesetz
Bundesverfassungsgericht weist Eilantrag zurück

Das Klimaschutzgesetz kann wie geplant heute vom Bundestag verabschiedet werden. Das Bundesverfassungsgericht wies den Eilantrag des CDU-Abgeordneten Heilmann ab, der die Abstimmung im Parlament verhindern wollte. Er hatte argumentiert, der Bundestag habe zu wenig Zeit gehabt, sich über die Gesetzesänderung zu informieren. Damit sah er seine Mitwirkungsrechte als Abgeordneter verletzt.

26.04.2024
    Das Klimaschutzgesetz soll den CO2-Ausstoß drastisch reduzieren.
    Das Klimaschutzgesetz soll den CO2-Ausstoß reduzieren. Die Novelle sieht vor, dass zum Erreichen der gesteckten Klimaziele ein gewisser "Gestaltungsspielraum" genutzt werden kann. (picture alliance/dpa/Foto: Jochen Tack)
    Das Bundeskabinett hatte die Novelle des Klimaschutzgesetzes bereits im Juni vergangenen Jahres gebilligt. Es steckte aber in den Beratungen des Bundestages fest, weil es die Abschaffung der Verantwortung einzelner Ministerien für die Nichterfüllung der Klimavorgaben vorsieht.

    Gesetzesnovelle mit mehr "Gestaltungsspielraum"

    Die Reform des Klimaschutzgesetzes sieht grundlegende Änderungen vor. Bisher gilt: Wenn einzelne Sektoren wie der Verkehrs- oder Gebäudebereich gesetzliche Vorgaben zum CO2-Ausstoß verfehlen, müssen die zuständigen Ministerien im nachfolgenden Jahr Sofortprogramme vorlegen. Mit der Reform soll die Einhaltung der Klimaziele nun nicht mehr rückwirkend nach Sektoren kontrolliert werden, sondern in die Zukunft gerichtet, mehrjährig und sektorübergreifend. Umweltverbände kritisieren das als Aufweichung des Klimaschutzes mit weitreichenden Folgen.

    Erleichterung in der Ampel-Koalition

    Koalitionspolitiker zeigten sich nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erleichtert. FDP-Fraktionschef Dürr sagte, ohne die geplante Reform würden im Sommer Fahrverbote drohen, obwohl die Klimaziele bereits erreicht seien. SPD-Parlamentsgeschäftsführerin Mast schrieb, die Nachricht aus Karlsruhe sei eine gute für den Klimaschutz.
    Das Bundeskabinett hatte die Novelle des Klimaschutzgesetzes bereits im Juni vergangenen Jahres gebilligt. Es steckte aber in den Beratungen des Bundestages fest, weil es die Abschaffung der Verantwortung einzelner Ministerien für die Nichterfüllung der Klimavorgaben vorsieht. Die Grünen drangen auf Nachverhandlungen, die FDP bestand darauf, dass künftig die Bundesregierung insgesamt für die Erreichung der Klimaziele sorgen müsse. Anfang vergangener Woche verkündeten die Ampel-Fraktionen dann eine Einigung.

    Heilmann hatte auf ähnliches Vorgehen wie beim Heizungsgesetz gehofft

    Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Sommer die Verabschiedung des sogenannten Heizungsgesetzes (Gebäudeenergiegesetz) gestoppt. Heilmann hatte in diesem Zusammenhang ebenfalls den engen Zeitplan bemängelt. Das Gesetz wurde dann im September vom Bundestag verabschiedet. "Die Verfahrensfehler halte ich für noch gravierender als sie beim Heizungsgesetz waren", hatte Heilmann vor der gestrigen Entscheidungsverkündung in Karlsruhe erklärt. Zwar sei der Gesetzestext viel weniger umfangreich, die Komplexität der Fragen, die sich aus der Reform für den Klimaschutz ergebe, sei aber deutlich höher.
    Diese Nachricht wurde am 26.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.