Rechtsextremismus
Bundesverwaltungsgericht kippt "Hammerskins"-Verbot

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot der rechtsextremen Gruppierung "Hammerskins Deutschland" gekippt. Das Gericht in Leipzig gab mehreren Klagen einzelner Mitglieder und regionaler Teile der Neonazi-Gruppierung statt.

    Blick auf das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, ein herrschaftliches Gebäude.
    Das Bundesverwaltungsgericht (picture alliance / dpa / Jan Woitas)
    Das Gericht teilte mit, es sei nicht erkennbar, dass tatsächlich eine bundesweite "Hammerskins"-Dachorganisation existiert habe, die hätte verboten werden können. Der Verbotsbescheid sei rechtswidrig. Ob die Organisation verfassungsfeindlich ist, wurde nicht geprüft.

    Verbot durch Innenministerium

    Die "Hammerskins Deutschland" waren 2023 vom Bundesinnenministerium samt ihrer regionalen Ableger verboten worden - mit der Begründung, sie richte sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung. Die Polizei rückte damals bei Mitgliedern in zehn Bundesländern zu Razzien an. Faeser sprach von einem "harten Schlag gegen den organisierten Rechtsextremismus".

    Bewegung stammt aus den USA und versteht sich als Bruderschaft

    Die "Hammerskins" verstehen sich als Bruderschaft. Die Neonazi-Bewegung stammt aus den USA. Seit Anfang der 1990er Jahre gründeten sich in Deutschland nach und nach regionale Chapter. Zum Zeitpunkt des Verbots hatten die "Hammerskins" in Deutschland laut Verfassungsschutz rund 130 Mitglieder.
    Diese Nachricht wurde am 19.12.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.