Bundesrat
Cannabis-Grenzwert am Steuer gebilligt

Beim Autofahren gelten künftig neue Bestimmungen für den Konsum von Cannabis.

    Eine Hand mit einem Joint hält ein Lenkrad, im Vordergrund sind unscharf die Lichter des Straßenverkehrs erkennbar.
    Laut Beschluss des Bundesrates sind für Cannabis-Konsum im Straßenverkehr 3,5 Nanogramm je Milliliter Blut festlegt. (picture alliance / Panama Pictures / Christoph Hardt)
    Der Bundesrat billigte ein Gesetz, das für den Wirkstoff THC einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blut festlegt - ähnlich wie die 0,5-Promille-Grenze für Alkohol. Fahranfänger dürfen gar kein Cannabis konsumieren.
    Auch die Bafög-Reform passierte den Bundesrat. Damit erhalten junge Menschen aus einkommensschwachen Familien künftig einmalig eine Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 Euro. Zudem steigen die Bafög-Sätze: der monatliche Grundbedarf beispielsweise auf 475 Euro, der Höchstsatz auf 992 Euro.
    Der Bundesrat beschloss ferner einen Gesetzentwurf für die Einführung der Widerspruchslösung bei den Organspenderegeln. Sollte der Bundestag zustimmen, würden künftig alle Bürger in Deutschland nach ihrem Tod als Organspender gelten, wenn sie nicht zu Lebzeiten widersprechen. Ebenfalls von der Länderkammer gebilligt wurde eine Reform des Postgesetzes, die der Deutschen Post mehr Zeit für die Zustellung von Briefen einräumt.
    Diese Nachricht wurde am 05.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.