
Das zeigen die Ergebnisse einer aktuellen Umfrage des Mediendienstes Integration in den Bundesländern, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen. Danach haben bereits in den ersten sechs Monaten seit Inkrafttreten der Gesetzesänderung mehr als 49.000 Ausländer einen entsprechenden Antrag gestellt.
Das Gesetz zum Chancen-Aufenthaltsrecht gibt Menschen, die sich zum Stichtag 1. Oktober 2022 mindestens fünf Jahre geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufgehalten haben, die Möglichkeit, gemeinsam mit ihren Angehörigen für 18 Monate eine Art Aufenthaltserlaubnis auf Probe zu erhalten. Danach soll ein dauerhaftes Bleiberecht bekommen, wer überwiegend selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommt, ausreichende Deutschkenntnisse und eine geklärte Identität vorweisen kann.
Diese Nachricht wurde am 06.07.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.