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Claudia Pechstein darf wieder trainieren

Die des Dopings verdächtige Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein darf wieder an offiziellen Trainingsmaßnahmen teilnehmen. Der Welt-Sportgerichtshof (CAS) gab damit dem Eilantrag der 37-jährigen Berlinerin teilweise statt.

Von Jens Weinreich | 04.09.2009
    Claudia Pechstein wurde Anfang Juli vom Eislauf-Weltverband ISU wegen des Verdachts auf Blutdopings gesperrt. Gemäß Welt-Anti-Doping-Code dürfen suspendierte Athleten nicht am Training von Vereinen, Rennställen oder Verbänden teilnehmen, sondern sich lediglich allein fit halten. Die drei CAS-Richter hoben das strikte Verbot bis zur Hauptverhandlung auf. Pechstein hatte argumentiert, ohne Verbandsmaßnahmen hätte sie keine Chance auf eine Qualifikation für die Winterspiele im Februar 2010 in Vancouver, falls der CAS im Herbst das ISU-Urteil kippen sollte.

    Diese Auffassung teilen die Richter, erklären aber zugleich: Pechstein habe nicht nachweisen können, dass eine völlige Aussetzung der Suspendierung nötig sei, um ihre Olympiachancen zu wahren. Deshalb bleibt die Wettkampfsperre bestehen.

    Gleichzeitig teilte der CAS mit, Anfang Oktober die Anhörung in der Hauptsache durchzuführen. Die Eislauf-Saison beginnt Ende Oktober. Sollte Pechstein freigesprochen werden, hätte sie die komplette Olympiasaison vor sich. Sie genießt bis zur Hauptverhandlung also eine Art vorläufigen Rechtsschutz.

    Bis zur Hauptverhandlung in Lausanne bleibt allerdings kaum Zeit für die viel diskutierte Langzeit-Blutstudie. Seit März hatte Pechstein Gelegenheit, eine derartige Studie durchführen zu lassen, um sich zu entlasten und ihre verdächtigen Blutwerte zu begründen. Ein Gespräch mit der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) wird es erst kommende Woche geben. Pechsteins Verteidigung und einige Sportpolitiker fordern von der NADA, die Athletin zu unterstützen, obgleich dies nicht zu den Kernaufgaben der Agentur gehört. Die NADA ist weder personell noch finanziell dazu ausgestattet.