Und gleich, ob man im kommenden Jahr zum ersten Mal einen Job anfängt oder die Karte verloren gegangen ist: Eine Ersatzbescheinigung muss in jedem Fall beantragt werden, diese gibt's dann künftig beim Finanzamt. Eine Ausnahme gilt allerdings für unverheiratete Auszubildende, die ihre Lehre im nächsten Jahr beginnen:
"Deren Arbeitgeber dürfen ohne Vorlage einer Lohnsteuerbescheinigung den Steuerabzug nach der Steuerklasse I vornehmen. Der Auszubildende muss dem Arbeitgeber durch eine Erklärung bestätigen, dass es sich bei ihm um das erste Arbeitsverhältnis handelt."
Auf jeden Fall sollte jeder Arbeitnehmer prüfen, ob die Daten der Lohnsteuerkarte aus diesem Jahr auch 2011 noch stimmen. Wenn das nicht so ist, müssen die Angaben – zum Beispiel eingetragene Freibeträge – beim Finanzamt geändert werden. Dafür müssen Arbeitnehmer die gültige Steuerkarte mitbringen. Steuerberaterin Susanne Günter:
"Es gibt eine Pflicht zur Änderung der Karte, wenn 2010 ein höhere Kinderfreibetrag eingetragen ist als er für 2011 zusteht, zum Beispiel, wenn ein Kind nicht mehr in Ausbildung ist, sondern ein reguläres Beschäftigungsverhältnis hat oder wenn auf der alten Karte eine günstigere Steuerklasse steht als in 2011 das der Fall ist, zum Beispiel bei einer Scheidung."
Bis zum 30. November können übrigens auch noch für das laufende Jahr Freibeträge eingetragen werden. Das ist zum Beispiel für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Kinderbetreuungskosten, Spenden oder Unterhaltszahlungen an den geschiedenen Ehepartner möglich. Voraussetzung: Die Aufwendungen, die später in der Steuererklärung geltend gemacht werden können, übersteigen einen Betrag von 600 Euro. Darüber hinaus müssen die Werbungskosten höher sein als der Arbeitnehmer-Pauschalbetrag von 920 Euro. Der Vorteil der Freibeträge: Man erhält schon im laufenden Monat mehr netto.
Um einen Freibetrag zu erhalten, muss man beim Finanzamt einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen; übrigens jedes Jahr aufs Neue. Das Antragsformular dafür bekommt man ebenfalls beim Finanzamt - oder im Internet. Das ausgefüllte Formular muss zusammen mit der Lohnsteuerkarte an die Behörde geschickt werden. Und ganz wichtig: Wer sich einen Freibetrag eintragen lässt, muss jedes Jahr auch eine Einkommensteuererklärung abgeben – damit das Finanzamt überprüfen kann, ob der Freibetrag berechtigt ist.
Links zum Thema:
Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
Mehr Infos zur elektronischen Lohnsteuerkarte
"Deren Arbeitgeber dürfen ohne Vorlage einer Lohnsteuerbescheinigung den Steuerabzug nach der Steuerklasse I vornehmen. Der Auszubildende muss dem Arbeitgeber durch eine Erklärung bestätigen, dass es sich bei ihm um das erste Arbeitsverhältnis handelt."
Auf jeden Fall sollte jeder Arbeitnehmer prüfen, ob die Daten der Lohnsteuerkarte aus diesem Jahr auch 2011 noch stimmen. Wenn das nicht so ist, müssen die Angaben – zum Beispiel eingetragene Freibeträge – beim Finanzamt geändert werden. Dafür müssen Arbeitnehmer die gültige Steuerkarte mitbringen. Steuerberaterin Susanne Günter:
"Es gibt eine Pflicht zur Änderung der Karte, wenn 2010 ein höhere Kinderfreibetrag eingetragen ist als er für 2011 zusteht, zum Beispiel, wenn ein Kind nicht mehr in Ausbildung ist, sondern ein reguläres Beschäftigungsverhältnis hat oder wenn auf der alten Karte eine günstigere Steuerklasse steht als in 2011 das der Fall ist, zum Beispiel bei einer Scheidung."
Bis zum 30. November können übrigens auch noch für das laufende Jahr Freibeträge eingetragen werden. Das ist zum Beispiel für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Kinderbetreuungskosten, Spenden oder Unterhaltszahlungen an den geschiedenen Ehepartner möglich. Voraussetzung: Die Aufwendungen, die später in der Steuererklärung geltend gemacht werden können, übersteigen einen Betrag von 600 Euro. Darüber hinaus müssen die Werbungskosten höher sein als der Arbeitnehmer-Pauschalbetrag von 920 Euro. Der Vorteil der Freibeträge: Man erhält schon im laufenden Monat mehr netto.
Um einen Freibetrag zu erhalten, muss man beim Finanzamt einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen; übrigens jedes Jahr aufs Neue. Das Antragsformular dafür bekommt man ebenfalls beim Finanzamt - oder im Internet. Das ausgefüllte Formular muss zusammen mit der Lohnsteuerkarte an die Behörde geschickt werden. Und ganz wichtig: Wer sich einen Freibetrag eintragen lässt, muss jedes Jahr auch eine Einkommensteuererklärung abgeben – damit das Finanzamt überprüfen kann, ob der Freibetrag berechtigt ist.
Links zum Thema:
Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
Mehr Infos zur elektronischen Lohnsteuerkarte