
Ausweitung der 2G-Regel:
Mit Ausnahme von Läden des täglichen Bedarfs wird 2G für den Einzelhandel eingeführt. Die Regel gilt bundesweit unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz, also auch in Regionen mit niedrigen Ansteckungsraten. Die Geschäfte müssen den Zutritt kontrollieren.
Der Zugang zu Kultur- und Freizeitangeboten soll ebenfalls unabhängig von der Inzidenz bundesweit nur noch für Geimpfte und Genesene möglich sein. Zusätzlich kann ein aktueller negativer Corona-Test verlangt werden (2G plus). Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind möglich.
Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte:
Nimmt eine ungeimpfte Person an einem privaten Treffen teil, dürfen sich nur noch Personen aus einem Haushalt mit zwei Menschen aus einem anderen Haushalt treffen. Kinder bis 14 Jahre sind ausgenommen. Für private Treffen, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen, gilt das nicht.

Maskenpflicht an Schulen:
Die Maskenpflicht in Schulen gilt für alle Klassenstufen.
Großveranstaltungen, Clubs und Diskotheken:
Bei großen Veranstaltungen in Innenräumen und draußen dürfen nur 30 bis 50 Prozent der Plätze belegt werden. Für Innenräume gilt eine Obergrenze von 5.000 Zuschauern, zu Freiluftveranstaltungen dürfen bis zu 15.000 Menschen kommen. Es gilt die 2G-Regel und Maskenpflicht. In Ländern mit hohen Inzidenzen sollen die Veranstaltungen möglichst abgesagt werden. In Regionen mit mehr als 350 Infektionen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen müssen Clubs und Diskotheken schließen.

Generelle Kontaktbeschränkungen:
In Kreisen mit einer Inzidenz über 350 dürfen an privaten Feiern in Innenräumen bis zu 50 Geimpfte und Genesene teilnehmen, draußen bis zu 200.
Infektionsschutzgesetz:
Der Bundestag wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz erneut zu ändern, um den Ländern mehr Maßnahmen zu ermöglichen und die Beschränkungen in Hoch-Inzidenzregionen über den 15. Dezember hinaus verlängern zu können.
Beschleunigung der Impfungen:
Jede und jeder, die oder der sich bis Weihnachten zum ersten Mal impfen lassen oder eine Auffrischungsimpfung haben will, soll sie bekommen. Bund und Länder gehen davon aus, dass dafür 30 Millionen Impfdosen bereitgehalten werden müssen. Der gemeinsame Krisenstab im Kanzleramt soll sich um die Probleme bei der Logistik kümmern. Auch Apotheker, Zahnärzte und Pflegekräfte sollen impfen dürfen.

Impfstatus:
Weil der Impfschutz abnimmt, will man sich bis zum Jahresende darauf verständigen, wer künftig als vollständig geimpft gelten soll, wenn keine Auffrischungsimpfung erfolgt ist. Bund und Länder verweisen auf die Debatte auf EU-Ebene, wonach der Status nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate behalten soll.
Allgemeine Impfpflicht:
Über eine allgemeine Impfpflicht muss der Bundestag entscheiden. Nach der Einschätzung von Bund und Ländern könnte sie ab Februar 2022 greifen. Der Ethikrat soll bis zum Jahresende eine Empfehlung erarbeiten.

Weihnachtsmärkte:
Sie sollen bundesweit und unabhängig von der Inzidenz nur von Geimpften oder Genesenen besucht werden können. Auch hier soll zusätzlich ein aktueller Test vorgeschrieben werden können.
Silvester und Neujahr:
Zum Jahreswechsel gilt ein Versammlungs- und Böllerverbot.