" Wir haben eröffnet am 1.8. letzten Jahres"
Iris Müller ist sichtlich stolz auf ihren eigenen Blumenladen. Zwischen Gerbera, Pfingstrosen und Fleißigen Lieschen bedient sie ihre Kunden, stellt schöne Sträuße zusammen und gibt Tipps für die Hochzeitsplanung.
Mit gerade mal 24 ist Iris Müller eine junge Gründerin.
" Ich hab anfangs eine Ausbildung gemacht hier in Köln, als Floristin, bin danach Studentin gewesen, hab das Grundstudium gemacht in Mathematik und Biologie und hab mir dann danach gedacht, dass ich doch lieber bei meinen Wurzeln bleiben sollte und hab dann den Laden gegründet."
Das Ladenlokal hat Iris Müller in Eigenarbeit renoviert und hergerichtet, ein Bankkredit verschaffte der Gründerin das Grundkapital für ihr Geschäft. Und: sie bekam die Förderung über die Ich-AG
"Dadurch, dass ich ja Studentin war, allerdings durch meine Ausbildung vorher in die Arbeitslosenversicherung auch einbezahlt habe, konnte ich dadurch, dass ich mich bei der Uni vorher exmatrikuliert habe, zwei Tage arbeitslos melden und konnte dann ne Ich-AG gründen"
600 Euro bekam sie im ersten Jahr, der Folgeantrag für das zweite Jahr läuft. Für Iris Müller eine sinnvolle Unterstützung, die ihr das Gründen leichter gemacht hat.
" Im Prinzip ist das Geld, was dann natürlich mit in die Miete geht, in die Rentenversicherung, alles was halt an Kosten anfällt. Es ist einfach ein kleiner Puffer quasi, der einen so n bisschen unterstützt im ersten Jahr. Wenn man das ernsthaft angeht ist das ne gute Sache."
Wer allerdings wie die junge Floristin noch in den Genus der Förderung über die Ich-AG Regelung kommen will, muss sich sputen. Am 30.6. ist Schluss mit der Förderung nach dem bisherigen Modell. Doch wer nicht völlig planlos dasteht, hat ganz gute Chancen, seinen Antrag noch durchzubringen, sagt Sabine Schlensag von der Kölner Agentur für Arbeit.
" Man sollte zumindest eine Idee davon haben, in welcher Weise man sich selbständig machen möchte, man muss schon konkrete Pläne haben, um diese Förderung zu erhalten"
Konkret heißt das:
"Sicherlich sollte man einen Geschäftsplan aufgestellt haben, man sollte sich Gedanken darüber gemacht haben in welcher Weise man wie man diese Selbständigkeit durchführen möchte, wie man Kunden akquirieren möchte, wie man seine Geschäftsidee verbreiten möchte"
Grundsätzlich kann nur wer arbeitslos ist und Arbeitslosengeld I bekommt eine Ich-AG gründen. Das Antragsformular bekommt man nach einem Gespräch in der Agentur für Arbeit. Weitere Anforderung: der Gründer muss ein Existenzgründerseminar besuchen. Das lohnt sich ohnehin, um zu wissen, was auf einen zukommt, ist aber auch Pflicht für den Antrag.
Der dickste Brocken ist sicherlich der Business-Plan.
" Ich hab ein Konzept geschrieben, ein recht umfangreiches von 30 Seiten, was ich auch für die Bank anfertigen musste, das hab ich beim Arbeitsamt vorgelegt, natürlich mit Kalkulation wie Gewinn-Einschätzung, Umsatz-Einschätzung der nächsten drei Jahre"
Der Businessplan ist die Entscheidungsgrundlage für die Agentur, entsprechend viel Mühe sollte man darauf verwenden. Dazu gehört auch ein Finanzierungsplan. Und: der Businessplan muss von einem Experten geprüft werden, also zum Beispiel einem Unternehmens oder Steuerberater, einer Bank oder der Industrie- und Handelskammer.
Spätestens bis zum 30.6. muss die Gründung stattgefunden haben, das heißt es muss ein Gewerbe angemeldet sein oder man muss sich beim Finanzamt als Selbständiger gemeldet haben.
Schlensag:
" Es ist nicht erforderlich dass man zu diesem Zeitpunkt bereits alle Unterlagen hat, die die Arbeitsagentur von einem Antragsteller fordert, der Antrag muss an diesem Tag spätestens gestellt werden am 30.6., die Unterlagen können aber auch noch im Folgemonat eingereicht werden."
Wer fix ist, kann durchaus noch alles zusammenbekommen, um eine Ich-AG zu gründen. Iris Müller:
" Und wenn man das vorlegt und das auch plausibel klingt, dann steht der Bewilligung ja nix mehr im Wege. "
Bei Iris Müller dauerte die Bewilligung durch das Arbeitsamt drei Tage. Doch auch wenn man es nicht mehr schafft, bis Ende Juni einen Antrag zu stellen ist das Ende der Ich-AG kein Grund zur Panik: Ab August gibt es voraussichtlich einen neuen Gründerzuschuss.
Iris Müller ist sichtlich stolz auf ihren eigenen Blumenladen. Zwischen Gerbera, Pfingstrosen und Fleißigen Lieschen bedient sie ihre Kunden, stellt schöne Sträuße zusammen und gibt Tipps für die Hochzeitsplanung.
Mit gerade mal 24 ist Iris Müller eine junge Gründerin.
" Ich hab anfangs eine Ausbildung gemacht hier in Köln, als Floristin, bin danach Studentin gewesen, hab das Grundstudium gemacht in Mathematik und Biologie und hab mir dann danach gedacht, dass ich doch lieber bei meinen Wurzeln bleiben sollte und hab dann den Laden gegründet."
Das Ladenlokal hat Iris Müller in Eigenarbeit renoviert und hergerichtet, ein Bankkredit verschaffte der Gründerin das Grundkapital für ihr Geschäft. Und: sie bekam die Förderung über die Ich-AG
"Dadurch, dass ich ja Studentin war, allerdings durch meine Ausbildung vorher in die Arbeitslosenversicherung auch einbezahlt habe, konnte ich dadurch, dass ich mich bei der Uni vorher exmatrikuliert habe, zwei Tage arbeitslos melden und konnte dann ne Ich-AG gründen"
600 Euro bekam sie im ersten Jahr, der Folgeantrag für das zweite Jahr läuft. Für Iris Müller eine sinnvolle Unterstützung, die ihr das Gründen leichter gemacht hat.
" Im Prinzip ist das Geld, was dann natürlich mit in die Miete geht, in die Rentenversicherung, alles was halt an Kosten anfällt. Es ist einfach ein kleiner Puffer quasi, der einen so n bisschen unterstützt im ersten Jahr. Wenn man das ernsthaft angeht ist das ne gute Sache."
Wer allerdings wie die junge Floristin noch in den Genus der Förderung über die Ich-AG Regelung kommen will, muss sich sputen. Am 30.6. ist Schluss mit der Förderung nach dem bisherigen Modell. Doch wer nicht völlig planlos dasteht, hat ganz gute Chancen, seinen Antrag noch durchzubringen, sagt Sabine Schlensag von der Kölner Agentur für Arbeit.
" Man sollte zumindest eine Idee davon haben, in welcher Weise man sich selbständig machen möchte, man muss schon konkrete Pläne haben, um diese Förderung zu erhalten"
Konkret heißt das:
"Sicherlich sollte man einen Geschäftsplan aufgestellt haben, man sollte sich Gedanken darüber gemacht haben in welcher Weise man wie man diese Selbständigkeit durchführen möchte, wie man Kunden akquirieren möchte, wie man seine Geschäftsidee verbreiten möchte"
Grundsätzlich kann nur wer arbeitslos ist und Arbeitslosengeld I bekommt eine Ich-AG gründen. Das Antragsformular bekommt man nach einem Gespräch in der Agentur für Arbeit. Weitere Anforderung: der Gründer muss ein Existenzgründerseminar besuchen. Das lohnt sich ohnehin, um zu wissen, was auf einen zukommt, ist aber auch Pflicht für den Antrag.
Der dickste Brocken ist sicherlich der Business-Plan.
" Ich hab ein Konzept geschrieben, ein recht umfangreiches von 30 Seiten, was ich auch für die Bank anfertigen musste, das hab ich beim Arbeitsamt vorgelegt, natürlich mit Kalkulation wie Gewinn-Einschätzung, Umsatz-Einschätzung der nächsten drei Jahre"
Der Businessplan ist die Entscheidungsgrundlage für die Agentur, entsprechend viel Mühe sollte man darauf verwenden. Dazu gehört auch ein Finanzierungsplan. Und: der Businessplan muss von einem Experten geprüft werden, also zum Beispiel einem Unternehmens oder Steuerberater, einer Bank oder der Industrie- und Handelskammer.
Spätestens bis zum 30.6. muss die Gründung stattgefunden haben, das heißt es muss ein Gewerbe angemeldet sein oder man muss sich beim Finanzamt als Selbständiger gemeldet haben.
Schlensag:
" Es ist nicht erforderlich dass man zu diesem Zeitpunkt bereits alle Unterlagen hat, die die Arbeitsagentur von einem Antragsteller fordert, der Antrag muss an diesem Tag spätestens gestellt werden am 30.6., die Unterlagen können aber auch noch im Folgemonat eingereicht werden."
Wer fix ist, kann durchaus noch alles zusammenbekommen, um eine Ich-AG zu gründen. Iris Müller:
" Und wenn man das vorlegt und das auch plausibel klingt, dann steht der Bewilligung ja nix mehr im Wege. "
Bei Iris Müller dauerte die Bewilligung durch das Arbeitsamt drei Tage. Doch auch wenn man es nicht mehr schafft, bis Ende Juni einen Antrag zu stellen ist das Ende der Ich-AG kein Grund zur Panik: Ab August gibt es voraussichtlich einen neuen Gründerzuschuss.