
Die Regelung ermöglicht Wohnungskündigungen und Zwangsumsiedlungen, wenn in einem Stadtteil mindestens 50 Prozent Migranten aus nicht-westlichen Ländern leben. Weitere Kriterien für die Einstufung als sogenanntes "Transformationsgebiet" sind Arbeitslosigkeit und Kriminalität.
Laut dem EuGH könnte das Gesetz zu einer Ungleichbehandlung aufgrund der ethnischen Herkunft führen. Das gelte etwa dann, wenn es für die Bewohner ein erhöhtes Risiko gebe, dass ihre Mietverträge vorzeitig gekündigt würden. Im vorliegenden Fall müsse die dänische Justiz entscheiden, ob tatsächlich eine Diskriminierung vorliege.
Diese Nachricht wurde am 18.12.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
