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Das neue BAföG

Das BAföG muss attraktiver werden, so Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn: "Wir stellen insgesamt 1,3 Milliarden Mark mehr zur Verfügung." Seit dem 1. April 2001 gilt das neue BAföG. Grundsätzlich bekommen alle Geförderten mehr Geld. Der Förderungs-Höchstsatz liegt in Zukunft bei 1.140 Mark. Kindergeldzahlungen werden nicht mehr gegengerechnet. Sie können zum BAföG-Satz hinzuaddiert werden.

    Durch die Anhebung der Freibeträge gibt es zusätzlich 80.000 BAföG-Berechtigte. Die Freibeträge sind entscheidend, um in den Genuss des BAföG-Geldes zu kommen. Der Höchstsatz konnte beantragt werden, wenn das Bruttoeinkommen bei verheirateten Eltern und einem weiteren studierenden Geschwister bei 2.900 Mark lag. Dieser Freibetrag beläuft sich in Zukunft auf 3.900 Mark. Auch der BAfög-Empfänger darf jetzt etwas mehr verdienen. Statt bisher monatlich 385 Mark, nun 410 Mark. Jährlich können Studierende, die BAföG erhalten, insgesamt 8.300 Mark auf Lohnsteuerkarte zusätzlich verdienen, wenn die Werbekostenpauschale von 2.000 Mark und der Sozialfreibetrag hinzugerechnet werden.

    Auf das Vermögen der Studierende sind ebenfalls die Freibeträge angehoben worden: Statt 6.000 Mark, darf der Studierende jetzt 10.000 Mark auf dem Konto haben. Was die Rückzahlung des Darlehens angeht, ist der Staat seit dem 1. April kulanter: Der Gesamtdarlehensbetrag ist auf 20.000 Mark begrenzt. Auch wenn bei längerer Förderungsdauer mehr ausgezahlt worden ist.

    Für die Unterkunft erhält der Studierende unterschiedliche Zuschüsse: Sowohl in Ostdeutschland als auch im Westen der Republik erhalten alle, die noch bei den Eltern leben, 85 Mark monatlich. Für die eigene Wohnung gibt es einen Zuschuss in Höhe von 260 Mark. Liegt die Miete nachweislich höher als 260 Mark monatlich, so kann sich der Zuschuss um 125 Mark erhöhen.

    Der Paragraph über die Förderungsdauer ist komplett überarbeitet. Bei Universitäts- oder vergleichbaren Studiengängen wird maximal neun Semester, bei Fachhochschulen mit Praxiszeiten acht Semester und bei Lehramtsstudiengängen für die Primarstufe und Sekundarstufe 1 sieben Semester gefördert. Praktische Tätigkeiten oder Ausbildungen, die für die zu fördernde Ausbildung anerkannt werden, müssen angerechnet werden.

    Einige Kritikpunkte zu der Novellierung: Während eines Studiums im europäischen Ausland kann jetzt zwar die volle BAföG-Förderung in Anspruch genommen werden, aber erst mit dem Nachweis über zwei Inlandssemester. Auch in Zukunft ist BaföG ein Darlehen, das vom Einkommen der Eltern abhängt. Die Hochschulrektoren-Konferenz plädierte für eine eltern-unabhängige Förderung. Bundeskanzler Gerhard Schröder unterstützte diese Idee nicht; er befürchtete Widerstand vor allem von einkommensschwachen Familien.

    Neu ist: Zusätzlich zur Reform des BAföG hat die Bundesregierung seit dem 1. April sogenannte Bildungskredite eingeführt. Im Gegensatz zu den USA, sind die Banken und Sparkassen hierzulande sehr zurückhaltend mit Krediten für die Ausbildung. Junge Leute in besonderen Ausbildungssituationen können den Kredit bei dem Bundesverwaltungsamt in Köln beantragen. Bis zu 24 Monate lang erhält der Studierende monatlich 300 Euro, also rund 590 Mark. Der Zinssatz soll um fünf Prozent betragen. In monatlichen Raten von 120 Euro muss spätestens vier Jahre nach der ersten Auszahlung zurückgezahlt werden.

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    Informationen beim Bundesministerium für Bildung und Forschung, bei den BAföG-Ämtern oder beim Deutschen Studentenwerk

    BAföG-Hotline: 0800-2236341

    Buchstaben der Telefontasten 0800BAFOEG1

    Bildungskredit: Bundesverwaltungsamt Köln, Telefon 0221/7584492.