Mittwoch, 24. April 2024

Der Tag
EU-Urheberrechtsreform: Teufelszeug?

Ist der massive Protest gegen Artikel 13 der EU-Urheberrechtsreform wirklich gerechtfertigt? Und: Ethisch geboten oder verboten? Die Diskussion um Bluttests aufs Down-Syndrom bei Ungeborenen in der Schwangerschaft.

Von Philipp May | 22.03.2019
Plakate mit "Dieselfilter statt Uploadfilter" bei einer Demonstration des Bündnisses "Berlin gegen 13" gegen Uploadfilter und EU-Urheberrechtsreform im Artikel 13.
Protest gegen Uploadfilter und EU-Urheberrechtsreform in Berlin (Christoph Soeder/dpa)
Sind die Aktivisten, die gegen den Artikel 13 der EU-Urheberrechtsreform mobilisieren, Hüter der Meinungsfreiheit im Internet oder doch nur Büttel der großen Tech-Konzerne? Weder noch, sagt Digitalexperte Dennis Horn. Er findet den Protest gegen die drohenden Uploadfilter gerechtfertigt. Denn es hätte deutlich bessere Alternativen gegeben, um dem Problem der Gratiskultur im Internet zu begegnen.
Einfache und sichere Bluttests von Schwangeren können Aufschluss darüber geben, ob das Kind im Mutterleib mit dem Down-Syndrom zur Welt kommen wird. Jetzt ist eine Diskussion darüber entbrannt, ob diese Tests von den Krankenkassen bezahlt werden sollen. Kritiker befürchten, dass dann kaum noch Kinder mit Down-Syndrom geboren werden. Bert Heinrichs, Professor für Ethik am Institut für Neurowissenschaften und Medizin am Forschungszentrum Jülich, erklärt, warum er die Diskussion für verfehlt hält.