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Deutliche Kritik an Sportfunktionär war zulässig

Das Berliner Landgericht hat die Klage von Burckhard Bremer, Sportdirektor des Bundes Deutscher Radfahrer (BDR) gegen den Grünen-Bundestagsabgeordneten Winfried Hermann abgewiesen. Der seit Jahren umstrittene Bremer wollte Hermann die Äußerung untersagen lassen, er habe "schon in heißen Zeiten des Dopings" seine Funktion im BDR ausgeübt.

Von Jens Weinreich | 16.04.2009
    Schon zum Auftakt der kurzen Verhandlung vor der Zivilkammer 27 des Landgerichts Berlin ließ der Vorsitzende Richter Michael Mauck kaum Zweifel an seinem Standpunkt. Kritik zu üben, gehöre zu den Aufgaben eines Bundestagsabgeordneten, sagte Mauck – an den Kläger Burckhard Bremer gewandt. Insofern sei die Aussage von Winfried Hermann, dass mit dieser alten Garde der Funktionäre keine Aufarbeitung der Dopingverstrickungen erfolgen könne, hinzunehmen.

    Hermann, Sportsprecher der Grünen-Bundestagsfraktion und seit mehr als einem Jahrzehnt im Sportausschuss aktiv, hatte Bremer im November in einem Interview der Süddeutschen Zeitung kritisiert. Bremer verlangte eine Unterlassung der Aussage, er sei "schon in heißen Zeiten des Dopings" BDR-Sportdirektor gewesen.

    Laut Hermanns Anwalt Johnny Eisenberg ging es vor Gericht also darum:

    " ... ob die Meinungsdemokratie es rechtfertigt, dass jemand sich kritisch zu Führungspersonal in staatlich geförderten Verbänden, Sportverbänden, äußert oder nicht. Der selber im Sportausschuss sitzt und als Abgeordneter die Aufgabe hat, solche Dinge kritisch zu begleiten und zu betrachten. Oder ob ein solcher Funktionär einen Anspruch darauf hat, frei von Kritik zu bleiben."

    Bremers Anwalt Dirk-Hagen Macioszek behauptete, Hermann habe Bremer eine direkte Beteiligung an Dopingvergehen vorgeworfen. Die Kammer sah das anders und kam schon nach kurzer Zeit zu einem Urteil, das noch verschriftet werden muss. Hermanns Kritik ist durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt und entspricht zudem seiner Aufgabe als Abgeordneter des Bundestages. Anwalt Eisenberg:

    "Das ist hier ein Grundrecht, das verteidigt wird, wenn jemand eine freie Meinung äußert. Das ist nicht mal eben etwas, was man mal nebenbei zur Seite schieben kann. Das ist ganz gut, wenn Funktionäre das lernen und sich mit den Mitteln des Rechtes und gegenseitigen Respektes auseinander zu setzen und nicht hier versuchen, solche Einschüchterungsmanöver zu starten."

    Bremer bleiben vier Wochen Zeit, den Beschluss anzufechten.