Archiv

Tarifstreit
Deutsche Bahn scheitert mit einstweiliger Verfügung gegen GDL-Streik

Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat den Antrag der Deutschen Bahn auf einstweilige Verfügung gegen den ab Mittwoch geplanten Streik der Lokführergewerkschaft GDL abgelehnt.

    Zugreisende gehen an Zügen der Deutschen Bahn im Münchner Hauptbahnhof vorbei.
    Die Deutsche Bahn will mit juristischen Mitteln den ab Mittwoch geplanten Streik der Lokomotivführer stoppen. (picture alliance / dpa / Peter Kneffel)
    Zuvor war auch der Antrag des Regionalbahn-Betreibers Transdev abgelehnt worden, der ebenfalls bestreikt werden soll. Die Bahn kündigte an, in Berufung zu gehen. In diesem Fall müsste das Landesarbeitsgericht in Frankfurt morgen in einem Eilverfahren entscheiden. Ungeachtet der Gerichtsentscheidung bereitet die Bahn nach eigenen Angaben einen Notfahrplan vor.
    Die GDL will im Personenverkehr von Mittwoch 2 Uhr bis Freitag 18 Uhr streiken. Der Ausstand im Güterverkehr soll bereits heute Abend beginnen. Die Gewerkschaft begründete den Schritt mit dem aus ihrer Sicht ungenügenden Angebot der Bahn im aktuellen Tarifstreit.
    Diese Nachricht wurde am 09.01.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.