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Deutsche Bank
Fitschen vor Gericht

Mit Co-Chef Jürgen Fitschen muss sich ein weiterer hochrangiger Manager der Deutschen Bank vor Gericht verantworten. Der Vorwurf: versuchter Prozessbetrug im Verfahren um die Pleite des Kirch-Konzerns.

Von Brigitte Scholtes | 02.03.2015
    Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bank, Jürgen Fitschen, spricht am 11.03.2014 in Berlin mit Journalisten der Deutschen Presse-Agentur (dpa).
    Deutsche-Bank-Co-Chef Jürgen Fitschen (picture alliance / dpa / Kay Nietfeld)
    Jetzt muss sich Deutsche-Bank-Co-Chef Jürgen Fitschen doch demnächst vor dem Landgericht München verantworten. Dessen Sprecherin Margarete Nötzel bestätigte heute:
    "Die Strafkammer hat die Anklage der Staatsanwaltschaft München I vom August letzten Jahres unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet."
    Neben Fitschen müssen auch Fitschens Vorgänger Josef Ackermann und Rolf Ernst Breuer, als auch zwei weitere frühere Bankvorstände vor Gericht erscheinen. Der Vorwurf: versuchter Prozessbetrug. Die Manager des Geldhauses sollen im Verfahren um die Pleite des Kirch-Konzerns falsch ausgesagt haben, um Schadenersatzzahlungen an die Erben des verstorbenen Medienmoguls zu verhindern. Im vergangenen Frühjahr hatte sich die Bank mit der Kirch-Familie zwar auf die Zahlung von insgesamt 925 Millionen Euro geeinigt, das war aber nur der zivilrechtliche Abschluss. Die Frage, ob sich die Deutsche-Bank-Manager strafbar gemacht haben, weil sie angeblich vor Gericht gelogen haben, die ist noch nicht entschieden. Fitschen selbst beteuert seit Monaten:
    "Ich habe weder belogen noch betrogen."
    Fünf Deutsche-Bank-Manager vor Gericht
    Dennoch müssen er und seine vier Kollegen vom 28.April an einmal pro Woche vor dem Landgericht München erscheinen. 13 Verhandlungstermine sind bisher festgesetzt bis Anfang August. Die Deutsche Bank kommentiert zwar eigentlich grundsätzlich laufende Verfahren nicht. Aber sie verweist darauf, dass natürlich für alle aktuellen und ehemaligen Vorstandsmitglieder der Bank die Unschuldsvermutung gelte. Konsequenzen nach der Zulassung der Anklage fordert jedoch die DSW, die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz. Deren Sprecher Jürgen Kurz begründet das so:
    "Um Imageschaden von der Bank abzuwenden, sollte Herr Fitschen dann eigentlich sein Amt ruhen lassen. Und das andere ist natürlich schlicht auch der Zeitaufwand, der hinter so einem Verfahren steht, der ist nicht ganz ohne. Und das behindert einen natürlich dann auch in der Aufgabe als Vorstands-Co-Chef einer solchen Bank. Also insofern würde die DSW es begrüßen, wenn Jürgen Fitschen sein Amt ruhen lässt."
    Fitschens Vorgänger Josef Ackermann hatte sich während seiner Amtszeit ebenfalls vor Gericht verantworten müssen - damals im Mannesmann-Prozess. Sein Amt aber übte er weiter aus. Jürgen Kurz:
    "Man hat das auch bei Herrn Ackermann gesehen, dass natürlich die permanente Berichterstattung immer wieder auf die Bank zurückstrahlt. Das tut sie natürlich auch, wenn man das Amt ruhen lässt, aber zumindest ist die Bank so ein bisschen aus der Schusslinie rausgenommen. Und das sollte ja eigentlich auch so sein in so einem Fall."
    Fitschens Amt als Präsident des Bundesverbands deutscher Banken bleibe unberührt von dem Prozess, sagte ein Sprecher des BdB. Der Verband stehe hinter ihm.