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Deutsche Einheit
Als die Verwaltungsgerichte wieder die Arbeit aufnahmen
Die DDR schaffte die Verwaltungsgerichte 1952 ab. Eine unabhängige Überprüfung von Behörden war nicht mehr möglich. Mit der Wiedervereinigung kam die Verwaltungsgerichtsbarkeit aber zurück – und die Art der verhandelten Fälle änderte sich schnell.




