Deutsche Einheit Als die Verwaltungsgerichte wieder die Arbeit aufnahmen
Die DDR schaffte die Verwaltungsgerichte 1952 ab. Eine unabhängige Überprüfung von Behörden war nicht mehr möglich. Mit der Wiedervereinigung kam die Verwaltungsgerichtsbarkeit aber zurück – und die Art der verhandelten Fälle änderte sich schnell.
Tagesaktuelle Themen und latent Aktuelles aus den Bundesländern. Themen, welche die Bundespolitik beschäftigen, werden aus der regionalen Perspektive geschildert. Wir berichten über die Folgen bundes- und landespolitischer Entscheidungen für Bürgerinnen und Bürger.
Seit dem Sommer 1992 bieten die beiden Verwaltungsgerichte im vorpommerschen Greifswald und im mecklenburgischen Schwerin wieder Rechtsschutz. (imago images / Sascha Steinach )