
Laut den Experten wäre das Paket nur umsetzbar, wenn an anderer Stelle im Haushalt gespart werden würde. Das Sondervermögen für Infrastruktur falle zwar nicht unter die deutsche Schuldenbremse, jedoch unter die EU-Schuldenregeln. Diese schreiben unter anderem vor, dass der Schuldenstand eines Mitgliedstaats 60 Prozent der Wirtschaftsleistung nicht überschreiten darf. Deutschland liegt derzeit bei 63 Prozent, mit dem Finanzpaket läge man bei 90 Prozent. Bei Nichteinhaltung der Regeln könne ein Strafverfahren durch die EU-Kommission drohen. Die Experten weisen jedoch darauf hin, dass eine Lockerung der EU-Regeln möglich sei, obwohl diese erst im vergangenen Jahr reformiert worden waren.
Diese Nachricht wurde am 25.04.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
