
Das teilte der EU-Ministerrat mit. Die Ausnahmeklausel im Stabilitäts- und Wachstumspakt erlaubt den Ländern, vier Jahre lang ungeachtet der europäischen Schuldenregeln bis zu 1,5 Prozent ihres Bruttoinlandsproduktes für die Verteidigung auszugeben. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt schreibt den EU-Mitgliedsstaaten eigentlich vor, die Neuverschuldung auf maximal drei Prozent des BIP zu begrenzen. Die Gesamtschulden dürfen demnach nicht mehr als 80 Prozent des BIP betragen.
Neben Deutschland wollen dem Rat zufolge unter anderem Tschechien, Polen, die baltischen Staaten sowie Finnland von der Ausnahmeklausel Gebrauch machen. Zwölf der Staaten, darunter die Bundesrepublik, haben laut EU-Kommission bereits eine formelle Anfrage eingereicht. Die übrigen Länder planten dies.
Diese Nachricht wurde am 01.05.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.