Samstag, 04. Mai 2024

TV-Rechte-Streit
DFL und DAZN bleiben über Kreuz - keine Einigung in Sicht

Die Auseinandersetzung zwischen der Deutschen Fußball Liga und dem DAZN geht in die nächste Runde. Im Konflikt um die Unterbrechung der Fernseh-Rechte-Auktion hat der Internet-Sender nach eigenen Angaben die entscheidende Forderung der DFL erfüllt. Aus Sicht der Liga hat das nachträgliche Einreichen einer Bankbürgschaft dagegen keine Auswirkungen.

25.04.2024
    Mikrofone mit den Logos von DAZN und der Bundesliga liegen nebeneinander.
    Die Auktion der Fernsehrechte ist nach einer Auseinandersetzung unterbrochen. Jetzt glaubt DAZN, ein Problem gelöst zu haben - die DFL sieht das jedoch anders. (IMAGO / Sportfoto Rudel / IMAGO / Pressefoto Rudel / Robin Rudel)
    Das Verkaufsverfahren der audiovisuellen Medienrechte der Fußball-Bundesliga war am Montag der vergangenen Woche schon nach dem ersten Tag gestoppt worden. Strittig war das Fehlen einer finanziellen Garantie, die DAZN in dem Wettbieten erbringen sollte. Die geforderte Bankbürgschaft liege nun aber vor, teilte das Unternehmen mit. Das hat nach Angaben der Liga allerdings keinen Einfluss.

    Zu spät eingereicht und Frist verpasst?

    DAZN hatte nach dpa-Informationen rund 400 Millionen Euro jährlich für das Paket "B" geboten - also 1,6 Milliarden Euro für die Rechteperiode. Über diesen Zeitraum von vier Jahren gerechnet soll das Angebot rund 250 Millionen Euro über dem der Konkurrenz gelegen haben. "B" ist das größte der sieben Live-Rechte-Pakete mit den Partien am Samstag um 15.30 Uhr und am Freitagabend sowie den Relegationspartien. Dieses Paket enthält insgesamt 196 Live-Spiele. Die nun vorliegende Bankbürgschaft soll, wie von der DFL am Montag vor einer Woche gefordert, für rund 200 Millionen Euro jährlich gelten - nur kommt sie nach Ansicht der Liga eben zu spät. 
    Der Deutschen Presse-Agentur teilte die Liga lediglich mit: "Das Rechtepaket B der Rechteperiode 2025/26 bis 2028/29 ist am 16. April nach den allen interessierten Unternehmen bekannten Auktionsregeln vergeben worden. Grundlage waren die bis dahin eingereichten Angebote inklusive der begleitenden Unterlagen. Ein Nachreichen von Unterlagen nach dem gemäß den Auktionsregeln erteilten Zuschlag über ein Rechtepaket hat keine Wirkung."

    Gerüchte über finanzielle Uneinigkeiten

    DAZN hatte am ersten Tag des Wettbietens nicht den Zuschlag bekommen, trotz eines "finanziell überlegenen Angebots", wie es in einem Brief des Unternehmens an die 36 Profivereine hieß. Sky erhielt dem Vernehmen nach den Zuschlag, will sich dazu aber nicht äußern. Auch die DFL bestätigt den Zuschlag für Sky nicht. Liga und DAZN hatten sich in der Vorwoche in Briefen an die Proficlubs gegenseitig Vorwürfe gemacht.
    DAZN hatte nach eigenen Angaben zunächst - wie bei der bisher letzten Ausschreibung vor vier Jahren - "eine harte Patronatserklärung" abgegeben. Der Liga reichte das jedoch nicht. Eine Bankbürgschaft wird von einer Bank ausgestellt, um für die Schulden eines Kunden einzustehen. Eine Patronatserklärung ist eine Zusage eines Dritten, für die Verbindlichkeiten einer Person oder Organisation einzustehen.
    "Die DFL hat keinen Formfehler im laufenden Auktionsverfahren gemacht", hieß es im Schreiben der Liga an die Vereine: "Die Vorwürfe von DAZN sind unzutreffend und werden von der DFL zurückgewiesen." Zum weiteren Vorgehen machte die Liga zunächst keine Angaben.
    Der weltweit tätige Internet-Sender, dessen Zentrale in London sitzt, könnte nun in einem nächsten Schritt bis zum 30. April ein Schiedsgericht anrufen, wollte sich dazu aber nicht äußern. In dem Schreiben an die Clubs hatte das Unternehmen allerdings erklärt, sich rechtliche Schritte vorzubehalten. Zu Spekulationen, zuletzt nicht regelmäßig den finanziellen Verpflichtungen des derzeit gültigen Vertrages nachgekommen zu sein, äußerte man sich wie folgt: "DAZN zahlte immer innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen mit der DFL. Die DFL wollte sich dazu nicht äußern.
    Diese Nachricht wurde am 25.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.