Arbeitnehmerrechte
DGB fordert härtere Strafen für Arbeitgeber bei Mindestlohn-Betrug

Der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert mehr Druck auf Arbeitgeber, die den gesetzlichen Mindestlohn unterlaufen. Nötig seien drakonische Strafen, sagte der stellvertretende DGB-Vorsitzende Körzell im Deutschlandfunk. Laut einer Datenauswertung des DGB erhielten seit Einführung der Lohnuntergrenze durchschnittlich etwa zwei Millionen Menschen pro Jahr zu wenig Geld.

    Ein Portrait von Stefan Körzell, er schaut freundlich in die Kamera.
    Stefan Körzell, Vorstandmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes (Bernd von Jutrczenka / dpa / Bernd von Jutrczenka)
    Körzell betonte, seit 2015 seien durch Mindestlohnbetrug 64 Milliarden Euro in den Taschen der Arbeitgeber gelandet. Dies sei Lohnraub, der an den Beschäftigten begangen worden sei . Körzell bemängelte darüber hinaus, dass es zu wenig Kontrollen gebe. Statistisch komme die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nur alle 140 Jahre in einem Betrieb vorbei. Hier müsse nachgesteuert werden.

    Wie der Zoll die Einhaltung des Mindestlohns überprüft

    Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) ist eine Spezialeinheit der Zollverwaltung. Sie prüft unter anderem, ob Arbeitgeber den vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen. Laut Bundesfinanzministerium erfolgen die Kontrollen auf zwei Arten. Bei einer verdachtsunabhängigen Prüfung führt der Zoll unangekündigte Kontrollen in Betrieben durch. Bei sogenannten anlassbezogenen Prüfungen werden Kontrollen auch aufgrund von Hinweisen, Beschwerden oder konkreten Verdachtsmomenten durchgeführt. Diese können Beschäftigte, Mitbewerber oder andere Personen direkt an den Zoll melden.

    Milliardenverluste für Beschäftigte, Sozialkassen und Staat

    Grundlage der DGB-Auswertung waren Auskünfte von Beschäftigten zu Einkommen und Arbeitszeiten in der Langzeitbefragung "Sozioökonomisches Panel". Die Umgehung des gesetzlichen Mindestlohns hat demnach seit dessen Einführung im Jahr 2015 insgesamt rund 64 Milliarden Euro wirtschaftlichen Schaden verursacht. 35 Milliarden Euro der Summe seien betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorenthalten worden, die den Mindestlohn nicht in voller Höhe erhalten hätten, heißt es. Weitere 22 Milliarden Euro Verlust entfielen demnach auf die Sozialkassen, an die zu wenig Beiträge gezahlt worden seien. Zudem hätten dem Staat sieben Milliarden Euro Einkommensteuer gefehlt.
    Besonders betroffen sind laut DGB Teilzeitbeschäftigte, Menschen mit Minijob, Frauen und Beschäftigte in Ostdeutschland. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt derzeit 13,90 Euro pro Stunde. Die Untergrenze darf nur in wenigen Ausnahmefällen unterschritten werden.
    Diese Nachricht wurde am 11.08.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.