Dann aber kam die Bildzeitung. Und als die Schlagzeilen über die vermeintlichen Abzocker von Straßburg immer größer wurden, kippte die Bundesregierung schließlich um. Im Ministerrat organisierte sie eine Blockade des Abgeordnetenstatuts. Die Europaparlamentarier standen düpiert im Regen. Trotzdem soll gleich zu Beginn der neuen Legislaturperiode ein neuer Anlauf für ein neues Abgeordnetenstatut unternommen werden. Diesmal soll es aber ein Entwurf aus einem Guss werden. Denn mittlerweile sind auch die Reisekosten- und Tagegeldregelungen des Parlamentes ins Kreuzfeuer der Kritik geraten. Reisekosten werden den Abgeordneten zum Beispiel pauschal erstattet. Für einen Flug in die Heimat gibt es das Geld für ein normales Economy-Class-Ticket. Auch dann, wenn der Abgeordnete mit einer Billigfluggesellschaft unterwegs war. Der Hintergrund dieser Regelung: Erst mit dieser lässig-großzügigen Reisekostenerstattung kommen auch die am schlechtesten bezahlten Parlamentarier auf ein anständiges Monatsgehalt. Mit den 2400 Euro, die etwa ein spanischer Abgeordneter im Monat bekommt, ist jedenfalls allein kein Staat zu machen.
Bei der Tagegeldregelung sieht es folgendermaßen aus: 262 Euro stehen jedem Abgeordneten zu für jeden Tag, den er in Ausübung seines Mandates in Straßburg oder in Brüssel verbringt. Eine Unterschrift als Anwesenheitsnachweis genügt. Nicht notwendig ist es hingegen, an diesen Tagen an Plenarsitzungen teilzunehmen. Die Abgeordnetentätigkeit besteht schließlich nicht ausschließlich aus Sitzungen. Trotzdem gelang es dem parteilosen Abgeordneten Hans-Peter Martin, pünktlich zur Europawahl gemeinsam mit zwei deutschen Medien, nämlich Stern und Bild, eine neue Berichtslawine loszutreten. Sitzungsgeldbetrug lautete der Vorwurf, obwohl die Abgeordneten gar kein Geld für die Teilnahme an Sitzungen erhalten.
So oder so: Das neue Parlament soll sich schnellstmöglich neue Regeln für die Bezahlung der Abgeordneten geben. Bleibt abzuwarten, wie die dünnen Zeitungen mit den dicken Buchstaben darauf reagieren.